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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DJ-EQUIPMENT.AT - Florian Weber (nachstehend „DJ“)
Die Leistungen der DJ für seine Kunden im Bereich des Veranstaltungswesens (Vermietung von Licht- und Tonanlage, Transport der Anlage, Auf- und Abbau, etc.) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet). Ein an DJ erteilter Auftrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung unter Bezugnahme auf diese AGB schriftlich zu bestätigen.
Bedingungen für die Veranstaltung
(1) Der Kunde ist entweder selbst bei der Abholung des Materials anwesend oder hat eine Person als Abholer für DJ bereit zu stellen.
(2) Das gesamte von DJ für die Veranstaltung zur Verfügung gestellte Material muss durch den Kunden ausreichend gegen Witterungseinflüsse gesichert werden.
(3) Der Kunde hat für die ausreichende Sicherung des Stage- und Backstagebereiches Sorge zu tragen.
Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Sämtliche mündlich oder schriftlich von DJ bekannt gegebenen Preise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben. Für Disc-Jockeys („DJs“) und Musikbands, die durch DJ für die Veranstaltung des Kunden vermittelt werden, hat der Kunde die Verpflichtung, alle notwendigen Steuern, insbesondere die AKM, zu bezahlen.
(2) Deejays von DJ werden pro angebrochener Stunde verrechnet. Der Preis für die Mietdauer für von DJ zur Verfügung gestelltes Material gilt für höchstens 1 Einsatztag ab dem Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung.. Abweichende Vereinbarungen sind mit Florian Weber persönlich von DJ individuell zu vereinbaren.
(3) Der Ausfall einzelner von DJ für die Veranstaltung vermieteter oder zur Verfügung gestellter Geräte, die infolge von Fremdeinwirkung oder aufgrund äußerer Einflüsse nicht funktionieren, ist von der Rechnungssumme nicht abziehbar.
(4) Die Mietgebühr für von DJ bereitgestelltes Material ist bei der Abholung zu 100% fällig. Zahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte (zzgl. Kredikartengebühr) sind gerne erwünscht.
(5) DJ ist berechtigt eine Kaution in der Höhe von 70% des Materialwertes (zumindest EUR 500,00) bis zur Refundierung des Materials einzuheben.
(6) Weitere Zahlungsmodalitäten sind nur mit Florian WEBER von DJ persönlich zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch diesen.
Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, von der vereinbarten Auftragserteilung zurückzutreten. Dabei fallen die nachstehenden Stornogebühren an: Bei einer Stornierung 3 Tage vor der Veranstaltung oder kürzer werden 100 % des Preises für das Material verrechnet.
Bei Auftragserteilung 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird im Falle einer Stornierung jedenfalls der Gesamtpreis verrechnet.
Bei einer Stornierung vom 7. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % des Preises verrechnet.
Bei einer Stornierung bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung wird seitens DJ nichts verrechnet.
Haftung
(1) Der Kunde ist für alle Schäden an für die Veranstaltung zur Verfügung gestelltem Material (insbesondere an Geräten wie etwa der Anlage), die vor oder während der Veranstaltung durch das Personal des Kunden, durch an der Veranstaltung teilnehmende Personen oder aus anderen, der Sphäre des Kunden nicht zurechenbaren Ursachen (etwa Witterungseinflüsse, Unwetter, etc.), entstanden sind, verantwortlich und hat alle dadurch entstehenden Kosten (einschließlich einer erforderlichen Anschaffung zum Neuwert) zur Gänze zu bezahlen.
(2) Schäden an für die Veranstaltung seitens DJ zur Verfügung gestelltem Material, die während des für die Veranstaltung erforderlichen Transportes entstehen, trägt zur Gänze der Kunde, es sei denn, es liegt ein Eigenverschulden des Personals von DJ vor.
(3) DJ schließt jede Haftung für körperliche Schäden und Folgeschäden an dem Kunden zuzurechnenden Personen oder Dritten, die durch Veranstaltungsmaterial, insbesondere durch hohe Lautstärke oder grelles Licht, verursacht worden sind, aus. DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass die vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen zuständigen Behörde vorgegebene Maximalschallpegelwerte unbedingt einzuhalten sind.
(4) Gegenüber DJ und Florian Weber persönlich können darüber hinaus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die nicht aus eigenem Verschulden von Personal von DJ verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Mangelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, DJ bzw. Florian Weber persönlich gegenüber Forderungen Dritter, insbesondere aus Schadenersatz oder auch Urheberecht, die durch die oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, schad- und klaglos zu halten.
Sonstiges
(1) Der Kunde garantiert DJ, bzw. Florian Weber persönlich, über sämtliche für den Abschluss der Vereinbarung mit DJ und für die Erfüllung seiner daraus entstehenden Verpflichtungen nötigen Rechte und Genehmigungen zu verfügen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm aus der Vereinbarung mit DJ zustehenden Rechte oder Pflichten entgeltlich oder unentgeltlich, zur Gänze oder teilweise, an Dritte abzutreten; es sei denn unter ausdrücklicher, vorangehender Zustimmung von Florian Weber. Im Fall der Zustimmung von Florian Weber haftet der Kunde neben dem Dritten für die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber DJ zur ungeteilten Hand.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn es ist in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abweichung von dieser Klausel unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsort ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Wien, am 10.Februar 2002
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